Künftig sind genauso leichtere Fahrzeuge mautpflichtig. Aber auch für erdgasbetriebene Lkw muss die Abgabe entrichtet werden. Foto: shutterstock/Christian Schwier
Seit dem 1. Dezember sind die neuen Maut-Tarife in Kraft. Aber dabei bleibt es nicht: Zum 1. Juli 2024 kommt schon die nächste Mautreform. Erstmals werden dann auch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mautpflichtig.
Täglich rauschen 100.000 Pkw plus 25.000 Lkw über die A2 – kein Wunder also, dass die Straßendecke regelmäßig ausgetauscht werden muss und Baustellen ein wiederkehrendes Bild sind. Dem nicht nachlassenden Verkehrsfluss folgt also zwangsläufig ein gigantischer Finanzierungsbedarf auf dem Fuß. Was der Bau eines Autobahnkilometers kostet, variiert allerdings stark. Einfach zu realisierende Abschnitte kommen auf 400.000 Euro pro Kilometer. Es kann aber auch schnell teurer werden, vor allem auf städtischem Gebiet. Aktueller Spitzenreiter ist ein Abschnitt der Berliner Stadtautobahn mit rund 150 Millionen Euro pro Kilometer. Noch, denn Hamburg ist dabei, der Hauptstadt den Rang abzulaufen: Nach seiner Fertigstellung 2025 werden zum Beispiel Erweiterung und Überdeckelung der A7 bei Altona wohl 790 Millionen Euro verschlungen haben – für 2,2 Kilometer. 275 Millionen davon übernimmt der Bund. Der wiederum mittels Maut die Straßennutzer dafür zur Kasse bittet. Die sogenannte Eurovignetten-Richtlinie schreibt vor, dass sich die Lkw-Maut an den Kosten für Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege orientiert. Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz sind aktuell alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge beziehungsweise Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen und mehr mautpflichtig.
Stichtag 1. Juli 2024
In einem guten halben Jahr wird sich allerdings einiges ändern. Der Grund sind einerseits neue Vorgaben der EU als auch das Wegekostengutachten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, das weiter wachsendes Verkehrsaufkommen – und damit eine steigende Belastung der Infrastruktur – prognostiziert.
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Wie hoch die Maut ausfällt, ist noch nicht entschieden. Klar ist aber, dass für die Berechnung sowohl die anfallenden Kosten für Erhalt und Ausbau des Straßennetzes zugrunde gelegt werden als auch der Grad der Lärmbelästigung und Luftverschmutzung (Euro 0 bis Euro 6). Bei schweren Lkw kommt als Faktor außerdem die Zahl der Achsen mit ins Spiel. Gesichert ist auch schon jetzt, dass alle Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen technisch zulässigem Gesamtgewicht (zGG) mautpflichtig werden. Bei Fahrzeugkombinationen wird sich die Maut aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge berechnen. Stütz-, Sattel- und Aufliegelasten bleiben aber unberücksichtigt. Ebenfalls wichtig zu wissen: Das Leergewicht eines Fahrzeugs ist für die Mauthöhe unerheblich. Von der Mautpflicht gibt es nur wenige Ausnahmen. Um den Klimaschutz voranzubringen gehören dazu zum Beispiel elektrisch betriebene Fahrzeuge, die unbefristet befreit sind. Als emissionsfreie Fahrzeuge fallen unter diese Regelung ebenfalls Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb.
Schlechte Nachricht für Erdgas-Fahrzeughalter: Sie müssen ab dem 1. Januar 2024 ebenfalls Maut zahlen sowie ab Juli einen Lärmentlastungs- und Infrastrukturkostenanteil entrichten. Mit der Mautpflicht wird auch für diese Fahrzeuge die Mautbox (On-Board-Unit, OBU) im Fahrzeug notwendig, denn die Daten zur Maut werden rein elektronisch und automatisiert erhoben.
Smarte Lösung
Die zweite Generation der SVG OBU ist da und bringt deutliche Vorteile. Die SVG fleXboxEUROPA und die SVG fleXbox Driver APP sind perfekt harmonisiert für eine praktische Mautzahlung in Deutschland und Europa. Mit 4G-Mobilfunktechnologie zukunftssicher für den European Electronic Toll Service (EETS). Via Bluetooth koppelt sich die SVG App mit der Mautbox und gewährt den Zugriff auf umfangreiche Funktionen. Die Mautbox lässt sich aber genauso auch ohne Driver APP einfach und bequem über die Tasten bedienen.
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