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Die Änderung der Qualifikationsverordnung für Berufskraftfahrer ist jetzt in Kraft getreten. Damit sollen Interessenten schneller in den Beruf kommen 

Der Hitzesommer 2026 rückte auch das Thema Fahrermangel wieder ins Licht der Aufmerksamkeit. Wenn wegen der niedrigen Wasserstände der Güterverkehr in den Flüssen stagniert und deshalb teilweise das Sonntagsfahrverbot für Lkw aufgehoben wird, stellt sich eine altbekannte Frage: Wer soll denn dar am Steuer sitzen? 

Noch Ende 2025 betonte Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), dass in Deutschland tatsächlich 120.000 plus X Fahrer fehlen. Tendenz: weiter steigend. 

Fahrer gewinnen – auch aus dem Ausland 

Für Abhilfe könnte nun möglicherweise eine Änderung der sogenannten Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung sorgen. Der damalige Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hatte sie auf den Weg gebracht, unter seinem Nachfolger Steffen Bilger tritt die Verordnung jetzt in Kraft. Sie soll eine Grundlage für eine langfristige Fachkräftegewinnung – auch aus dem Ausland – schaffen. 

Prüfung in acht Fremdsprachen 

Seit Ende August 2026 gelten für die Ausbildung von Berufskraftfahrern folgende neue Regelungen: 

  • Die Prüfungen können nicht mehr nur in Deutsch, sondern auch in einer von acht Fremdsprachen abgelegt werden. Dies betrifft: Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch 
  • Führerscheine aus der Ukraine und Montenegro können prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden 
  • Die Fragen der theoretischen Prüfung stehen auch in Ukrainisch und Kurmandschi, also der kurdischen Sprache, bereit 
  • In der EU umgetauschte Führerscheine aus Drittstaaten werden auch in Deutschland anerkannt 
  • Die Dauer der praktischen Prüfung wird von 210 auf 120 Minuten verkürzt 

Mit der Änderungsverordnung bauen wir Zugangshürden ab und bringen Fahrerinnen und Fahrer schneller in den Job.

Patrick Schnieder

Viele in der Branche hoffen, dass er auch über seine Amtszeit hinaus Recht behalten wird.

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