Bürokratieentlastungsgesetz: Weniger Bürokratie für die Branche
Das am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) will Unternehmen durch den Abbau
bürokratischer Hürden entlasten. Auch für Unternehmen in der Transport- und Logistikbranche ergeben sich dabei – vor allem in der Personalarbeit – spezifische Auswirkungen.