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Die Schulung der Mitarbeitenden ist nicht nur laut KI-Verordnung vorgeschrieben. Sie macht den sinnvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen überhaupt erst möglich.

KI-Systeme in der Transport- und Logistikbranche einzuführen, bedeutet weit mehr als die bloße technische Implementierung neuer Software-Lösungen. Künstliche Intelligenz verändert Entscheidungsprozesse grundlegend, verschiebt Verantwortlichkeiten und führt zu einer Neuverteilung operativer und strategischer Aufgaben – insbesondere in der Disposition und im Personalwesen.
Daraus ergibt sich ein Schulungsbedarf, der sowohl aus rechtlicher Sicht als auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zwingend erforderlich ist.

Die betroffenen Rechtsnormen

Rechtlich betrachtet gelten für den Einsatz von KI-Systemen insbesondere folgende Normen:

  • die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • gegebenenfalls das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Nach Art. 22 DSGVO haben betroffene Personen das Recht, nicht ausschließlich automatisierten Entscheidungen unterworfen zu werden, sofern diese eine rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen. Dies betrifft unter anderem automatisierte Bewerbervorauswahlverfahren, Leistungsbeurteilungen sowie Entscheidungen über Beförderungen oder Vertragsbeendigungen. Wird hier nicht sachgerecht geschult, können unzulässige Eingriffe in Persönlichkeitsrechte oder Diskriminierungen erfolgen – mit potenziell gravierenden rechtlichen Konsequenzen.

Beim Einsatz von KI in der Disposition

Auch in der Disposition entstehen neue rechtliche Verantwortungsbereiche. KI-gestützte Routenplanungs- und Lagersysteme berechnen Vorschläge auf Basis historischer und aktueller Daten, entbinden den Menschen jedoch nicht von seiner Kontrollpflicht. Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften – etwa zu Lenk- und Ruhezeiten, Gefahrguttransporten oder vertraglichen Lieferfristen – verbleibt beim Personal.
Eine fehlerhafte oder unkritische Übernahme algorithmischer Empfehlungen kann zu Pflichtverletzungen, Vertragsstrafen oder sogar zu Haftungsfällen führen. Ohne fundierte Schulung fehlt Mitarbeitenden die Fähigkeit, solche Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Neben den rechtlichen Risiken treten wirtschaftliche Fehlentwicklungen auf, wenn Mitarbeitende nicht verstehen, wie KI-Systeme funktionieren, wie sie zu interpretieren sind oder wo ihre Grenzen liegen. Beispielsweise kann eine falsch konfigurierte Bedarfsprognose im Lager zu erheblichen Fehlbeständen führen, eine unreflektierte Routenplanung zu ineffizienten Touren und unnötigen Kosten. Auch in der Kundenkommunikation entstehen Reputationsrisiken, wenn automatisierte Systeme fehlerhafte Informationen liefern oder Eskalationen nicht erkennen.

Schulungen fördern Akzeptanz

Darüber hinaus ist ein professioneller Umgang mit KI auch aus Sicht der Unternehmensführung und des internen Change Managements geboten. Schulungen fördern die Akzeptanz neuer Technologien und beugen Widerständen vor – insbesondere im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, der bei der Einführung automatisierter Systeme regelmäßig zu beteiligen ist (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Wird der Schulungsbedarf ignoriert, drohen nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch eine stockende Implementierung und mangelnde Nutzung der Systeme in der Praxis.
Der Schulungsbedarf beim Einsatz von KI-Systemen ist nicht fakultativ, sondern konstitutiv für deren rechtssicheren und wirtschaftlich sinnvollen Betrieb. Unternehmen sind daher gehalten, ihre Mitarbeitenden gezielt, differenziert und fortlaufend zu qualifizieren, um Risiken zu minimieren, Effizienzpotenziale zu heben und die Zukunftsfähigkeit des eigenen Geschäftsmodells nachhaltig zu sichern.

Die Konsequenzen fehlender Schulung

Unternehmen, die auf Schulungen verzichten oder sie unzureichend durchführen, begeben sich in ein komplexes Risikofeld:

  • Rechtliche Haftung: Bei Datenschutzverletzungen drohen Bußgelder nach Art. 83 DSGVO (bis 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes). Im Personalbereich können diskriminierende KI-Algorithmen zu Klagen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) führen.
  • Betriebswirtschaftliche Schäden: Fehlerhafte Dispositionen aufgrund mangelnder Systemkenntnis führen zu Lieferverzögerungen, Kundenverlust und Vertragsstrafen.
  • Reputationsrisiken: Der öffentliche Umgang mit KI steht unter kritischer Beobachtung. Fehlbedienung durch ungeschultes Personal kann erhebliche Imageschäden nach sich ziehen.
  • Betriebliche Konflikte: Ohne Transparenz und Beteiligung drohen Widerstände im Unternehmen – insbesondere durch den Betriebsrat bei automatisierten Entscheidungsprozessen (§ 87 BetrVG).
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