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Mit dem KGF-Service aus Steinau brachte Moderator Jürgen Gleitsmann ausgewiesene Experten in Sachen Gefahrgut an den Stammtisch im SVG-Rasthaus in Kirchheim, zu dem einmal mehr das Polizeipräsidium Osthessen und der Fachverband eingeladen hatten.
Experte Lars Markert wandte sich in seinem Kurzvortrag zu Kapitel 1.3 der ADR-Straße wichtigen Aspekten zu den Erfordernissen der Transporte von gefährlichen Gütern auf der Straße zu. Vor dem Hintergrund, dass jährlich etwa 300 Millionen Tonnen Gefahrgut über Deutschlands Straßen rollen und die Tendenz steigend ist, bedarf es wirksamer gesetzlicher Bestimmungen, die einzuhalten sind.
Insofern sollte jeder, der am Transport von Gefahrgut beteiligt ist, gut informiert und umfassend geschult sein. Denn:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Schein gilt fünf Jahre
Zunächst ging der Referent auf grundsätzliche Regelungen im Gefahrguttransport ein. Kurz erläuterte er die unterschiedlichen Gefahrgutklassen und die Kennzeichnung der Fahrzeuge. Vordergründig befasst sich das Kapitel 1.3 der ADR mit der Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Es geht um die Beschäftigten von Unternehmen, die mit Gefahrgut Umgang haben und Gefahrgut transportieren – also Absender, Verpacker, Befüller, Beförderer, Verlader, Entlader, Empfänger und die verantwortlichen Führer der Gefahrgutfahrzeuge.
Diese Personen müssen geschult werden, individuell nach ihrer Verwendung und dem Umgang mit Gefahrgut. Ziel ist es, dem Personal Sicherheit in der Handhabung zu vermitteln und Notfallmaßnahmen zu erlernen. Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse zu ergänzen, nicht zuletzt um Vorschriftenänderungen aktuell weiterzugeben. Fahrer solcher Transporte benötigen einen sogenannten Gefahrgutführerschein, „auch ADR-Schein genannt“, so der Referent. Nach einer Grundschulung gilt der Erwerb für fünf Jahre. Danach ist das Zertifikat erneut zu erwerben.
Feste Trennwand muss her
Im zweiten Teil seines Referates ging Markert auf Einzelheiten zur Ausrüstung der Fahrzeuge ein. Die unterschiedliche Qualität des jeweils transportieren Gefahrguts verlangt spezielle Vorsorge und individuelle Ausrüstungen. Der Fahrer hat sich vor Fahrtantritt zu informieren bzw. ihm sind die entsprechenden Informationen und Hinweise zugänglich zu machen.
Warndreieck, Erste-Hilfe-Material, Warnwesten, ABC-Pulverlöscher, Unterlegkeile, selbststehende Warnzeichen, Warnblinkleuchten, Zurrmittel und gegebenenfalls Atemschutz samt geeigneter Schutzausrüstung gehören zu den Grundausrüstungen bzw. zur speziellen Vorsorge beim Transport auf der Straße. „Die Fahrzeuge selbst“, erklärte der Referent, „müssen im gewerblichen Transport mit einer festen Trennwand zwischen Fahrgast- und Laderaum ausgestattet sein.“ Diese bauliche Maßnahme diene dem Schutz des Fahrpersonals.
Sprinter-Reportage folgt
In einem weiteren Stammtisch zum Ende des Jahres beschäftigten sich die Teilnehmer mit den Kontrollen der sogenannten Sprinter, die aus gegebenem Anlass immer mehr intensiviert werden. Darauf gehen wir in der nächsten Ausgabe dieser Publikation
ein – ebenso wie auf Eindrücke einer Kontrollfahrt der Polizei, die der Redakteur des Verkehrsspiegels im Dezember live sammeln konnte.