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Mit der Auswahl des Nachfolgers ist die Unternehmensübergabe noch lange nicht abgeschlossen. Senior und Übernahmekandidat müssen eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigen: rechtliche, finanzielle, organisatorische und auch „softe“ wie den Familienfrieden.
Der DIHK-Report „Unternehmensnachfolge 2025“ geht davon aus, dass in der Verkehrsbranche – zu der Transport, Spedition und Logistik gehören – die Anzahl der zur Übergabe anstehenden Unternehmen die Zahl der potenziellen Nachfolgekandidaten um das Vierfache übersteigt. Also auf vier Übergabewillige kommt gerade mal ein Übernahmewilliger. Das mag viele Gründe haben. Fachkräftemangel, Überalterung des Fahrpersonals und unattraktive Arbeitsbedingungen, steigende Personal-, Maut-, Fahrzeug-, Energie und Treibstoff kosten, marode Verkehrswege und hoher Termindruck machen die Logistikbranche zunehmend für Nachfolger uninteressant.
Chance und Risiko
Grundsätzlich stellt die Übernahme eines Unternehmens sowohl Chance als auch Risiko für den Bestand des Betriebes dar. Beides sollte lange vor dem Übergabezeitpunkt bedacht und ab einem gewissen Zeitpunkt konkret abgewogen und vorbereitet werden.
Die Sicherung des Unternehmens zu Lebzeiten des Senior-Chefs sollte deshalb Hand in Hand gehen mit der Planung seiner Nachfolge. Denn:
Probleme bei der Unternehmensnachfolge bedrohen nicht nur das Unternehmen selbst, sondern stellen auch ein persönliches Risiko für den Unternehmer und seine Familie dar.
Wenn der Unternehmer die Notwendigkeit der Nachfolgeplanung erkannt hat und bereit ist, die ersten konkreten Schritte zu tun, ist schon viel gewonnen. Die Weichen für die Nachfolge müssen früh gestellt werden. Viele Unternehmer beginnen zu spät mit der Suche nach einem Nachfolger oder leiten die Übertragung auf den schon lange ausersehenen Nachfolger zu spät ein.
Senior und Nachfolger müssen sich einigen
Typischerweise müssen sich dann Senior-Chef und Nachfolger auf einige grundlegende Aspekte einigen. Dabei sind ihre Erwartungen erfahrungsgemäß in vielen Punkten deckungsgleich, in manchen Bereichen aber auch durchaus unterschiedlich:
- Zeitrahmen
Der Zeitpunkt der Übergabe des Unternehmens muss geklärt werden: bereits zu Lebzeiten des Senior-Chefs oder mit seinem Tod? Soll die Übergabe zu einem Stichtag oder schrittweise erfolgen?
- Ist-Zustand des Betriebes
Die Übernahme erfordert für den Nachfolger die umfassende Kenntnis der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Situation des Betriebes. Oftmals lässt sich der Unternehmer erst in einem späten Stadium des Übergabeprozesses vollständig „in die Karten schauen“.
- Finanzielle Folgen der Übernahme
Sämtliche finanziellen Belastungen gilt es offenzulegen. Zu den steuerlichen Auswirkungen der Übernahme müssen verbindliche Aussagen vorliegen. Ansprüche Außenstehender, insbesondere erbrechtliche und familienrechtliche Forderungen, sollten vermieden werden oder zumindest kalkulierbar sein. Die Haftung für betriebliche Verbindlichkeiten ist möglichst gerecht zu verteilen. Außerdem müssen die internen Regelungen, die zwischen Übergeber und Nachfolger getroffen werden, auch im Außenverhältnis, also gegenüber Dritten, umgesetzt oder gesichert werden.
- Finanzielle Situation der Beteiligten
Der Lebensstandard des ausscheidenden Unternehmers sollte gesichert sein, insbesondere seine Versorgung im Alter. Den Nachfolger dürfen andererseits Zahlungen an den Senior und Gleichstellungsgelder an weichende Erben auch nicht überfordern.
- Zukünftige Beteiligung des Seniors
Wie groß soll der Einfluss des Unternehmers auf den weiteren Gang des Unternehmens sein? Nicht jeder Senior gibt gerne sofort und vollständig ab. Der Nachfolger erwartet dagegen unternehmerische Freiheit. Der Rat des erfahrenen Unternehmers ist wichtig und wertvoll, seine Einflussnahme soll sich jedoch in Grenzen halten.
- Familienklima
Bei Familienunternehmen sollte Streit in der Familie vermieden werden, Kinder sollten möglichst gleichbehandelt werden.
Rechtliche Voraussetzungen für die Fortführung
Bei der Auswahl ihrer Nachfolger werden übergabewillige Unternehmer sicherlich eine ganze Reihe an Kriterien überprüfen: steuerliche und erbrechtliche Anforderungen, unternehmerische Eignung und gegebenenfalls auch persönliche Sympathien.
Darüber hinaus muss unbedingt darauf geachtet werden, dass der Nachfolger die rechtlichen Voraussetzungen für die Fortführung des Unternehmens erfüllt. Eine Marktzugangsberechtigung zum Beispiel nach dem Güterkraftverkehrsrecht (GüKG) oder über die EU-Gemeinschaftslizenz erlischt mit dem Tod des Firmeninhabers. Nachfolger, die den Betrieb übernehmen, müssen eine eigene Erlaubnis beantragen.
Eine vorläufige Weiterführung des Unternehmens ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das trifft im Falle des Todes oder der Geschäftsunfähigkeit des bisherigen Unternehmers zu. Dann können im Todesfall die Erben, bei Geschäftsunfähigkeit Dritte das Unternehmen vorläufig weiterführen.





