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Von Fahrzeugkomponenten und Fahrzeugausstattung bis zu Aus- und Weiterbildung: Für zahlreiche Investitionen können Transport- und Logistikunternehmer eine finanzielle Förderung vom Bund erhalten. Etliche Unternehmer wissen aber gar nicht, welche das sind. Hier hilft die SVG.
De minimis – vielen in der Branche sagt dieses Stichwort etwas. Der lateinische Begriff (auf deutsch: „um Kleinigkeiten“) bezeichnete ein Förderprogramm des Bundes, das inzwischen in „Umweltschutz und Sicherheit“ umbenannt wurde. Einige Unternehmer sichern sich über dieses Programm bereits Förderung für Fahrzeugkomponenten wie zum Beispiel Reifen. Doch welche weiteren Investitionen gefördert werden und was hinter dem Programm zu „Aus- und Weiterbildung“ steckt – das ist nicht allen bekannt. „Viele Unternehmen verschenken immer noch Geld“, erklärt Ingo Hackenberg.
Hackenberg berät Kunden der SVG Hessen zu allen Förderungen im Rahmen des Programmes zu „Umweltschutz und Sicherheit“, sein Kollege Christian Hoffmann macht das Gleiche für die „Aus- und Weiterbildung“ neben Hessen auch in Rheinland-Pfalz.
Nur für nicht vorgeschriebene Maßnahmen
Die Förderung für Transport- und Logistikunternehmen kommt vom Bund, abgewickelt wird sie vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Grundsätzlich sind nur diejenigen Maßnahmen förderfähig, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, die sogenannten überobligatorischen Maßnahmen. Bei den schon genannten Reifen sind also nicht alle Modelle betroffen, sondern nur solche, die besonders auf kraftstoff- und emissionssparendes oder geräuscharmes Fahren ausgelegt sind. Welche das genau sind, weiß Ingo Hackenberg.
Neben weiteren Fahrzeugkomponenten, zum Beispiel Diebstahlwarnanlagen, ist auch Ausstattung für den Fahrerkomfort wie Freisprechanlage und Standklimaanlage förderfähig. Die Überlegung dahinter: Wenn ein Fahrer gut ausgeruht ist, erhöht dies die Verkehrssicherheit.
Ausbildung, Trainings, Schulungen
Im Bereich der Aus- und Weiterbildung werden zum einen Ausbildungen zum Berufskraftfahrer gefördert – die einzige Abweichung vom Prinzip der überobligatorischen Maßnahmen –, zum anderen Weiterbildungen wie etwa Praxistrainings zur Schadensprävention oder Theorieschulungen zur Ladungssicherung.
Christian Hoffmann sieht seine erste Aufgabe hier im Bereich der Aufklärung: „Zunächst muss ein Unternehmer ja grundsätzlich die Info haben, dass es dieses Programm überhaupt gibt.“ Die Förderung für „Aus- und Weiterbildung“ sei sehr viel weniger bekannt als die für „Umweltschutz und Sicherheit“.
Förderung in fünf Schritten
Der Ablauf des Antragsverfahrens ist für beide Bereiche gleich. Er unterteilt sich in fünf Schritte:
- Förderantrag
- Zuwendungsbescheid
- Investition
- Verwendungsnachweis
- Auszahlung
Beim Förderantrag müssen die Unternehmen die geplanten Maßnahmen noch gar nicht konkret angeben, sondern erst einmal die Förderfähigkeit ihres Unternehmens belegen. Der Zuwendungsbescheid ist die Bewilligung der Förderung. Bei der Investition kauft der Unternehmer die entsprechenden Komponenten oder Leistungen ein. Wichtig: Sie müssen in diesem Stadium auch bezahlt werden! Der Verwendungsnachweis ist der Antrag auf Auszahlung der Förderung. Hier muss ein Nachweis über der Kauf beziehungsweise die Durchführung eingereicht werden. Das BALM prüft die Anträge, bevor es zur Auszahlung kommt.
Termine im Blick behalten
Diese Verfahren beginnen mit dem Start der Antragsphase, den das Bundesamt in der Regel mit einem Vorlauf von zwei Wochen bekannt gibt. Die Terminsetzung hat für die beiden Bereiche allerdings sehr unterschiedliche Dringlichkeit. Denn während bei „Aus- und Weiterbildung“ meistens ganzjährig Fördergelder zur Verfügung stehen, sind diese bei „Umweltschutz und Sicherheit“ teilweise schon nach wenigen Tagen ausgeschöpft.
Umso wichtiger ist es für Unternehmen, die Termine im Blick zu haben. Und das machen die Spezialisten der SVG für ihre Kunden.
Ingo Hackenberg
Senior Key Account Manager & Fördermittelberater
i.hackenberg@svg-hessen.de
Christian Hoffmann
Kundenberater für die BALM-Förderung Aus- & Weiterbildung
c.hoffmann@svg-koblenz.de





