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Neben vielen anderen Pflichten hat ein Arbeitgeber auch dafür zu sorgen, dass die Sicherheit seiner Mitarbeitenden am Arbeitsplatz gewährleistet ist. Ein aktuelles Video der Berufsgenossenschaft Verkehr zeigt jetzt noch einmal, was das für die Branche alles umfasst. 

Arbeit ins Unternehmen holen, den Mitarbeitenden Arbeitsaufträge geben, sie bezahlen: Zahlreiche Pflichten hat ein Arbeitgeber (nicht nur) in der Transport- und Logistikbranche. Was er oder sie außerdem erfüllen muss: die Sicherheit seiner Mitarbeitenden am Arbeitsplatz gewährleisten. 

Dafür verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz Arbeitgeber zu einer Reihe von Maßnahmen. Sie müssen … 

  • mögliche Gefährdungen ermitteln, 
  • geeignete Schutzmaßnahmen ableiten, 
  • die Schutzmaßnahmen umsetzen, 
  • sie regelmäßig wieder prüfen und bei Bedarf nochmals anpassen. 

Präventiv analysieren, regelmäßig informieren 

Wichtig dabei ist: Die Gefährdungsbeurteilung muss präventiv vorgenommen werden, und die Mitarbeitenden müssen regelmäßig über die Gefährdungen und die Schutzmaßnahmen informiert werden. Und das betrifft natürlich mögliche Gefahren in allen Arbeitsbereichen, also in Büro, Lager, Werkstatt und unterwegs. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und je nach Unternehmensgröße auch ein Betriebsarzt unterstützen Arbeitgeber bei diesen Aufgaben. 

Eine wichtige Maßnahme für Berufskraftfahrende ist beispielsweise die Ladungssicherung. Ist die Ladung nicht sicher auf den Lkw aufgeladen, droht nicht nur der Ware ein Schaden, sondern auch der Gesundheit der Mitarbeitenden.  

Ein aktuelles Video der Berufsgenossenschaft Verkehr fasst die Maßnahmen noch einmal übersichtlich zusammen:  

https://www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-gesundheit/themen/arbeitsschutz-organisieren/gefaehrdungsbeurteilung

Angebote der SVG  

Die SVG bietet ihren Kunden und Mitgliedern ein umfangreiches Angebot zum Thema Arbeitssicherheit. Das Spektrum reicht von der Information und Beratung über Aus- und Weiterbildungsangebote bis hin zur Bereitstellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und externen Gefahrgut- oder Brandschutzbeauftragten.  

Informationen und Angebote zur Arbeitssicherheit der SVG erhalten Interessierte bei

SVG Akademie

http://svg.de/arbeitssicherheit

SVG Qualitäts- und Beratungs-GmbH

https://www.svg-qtb.de/arbeitssicherheit

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