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Eine D&O-Versicherung kann für Führungskräfte von Unternehmen existenziell sein. Kommt es zu
Pflichtverletzungen und in deren Folge zu einem Schaden am Unternehmen, kann die Geschäftsleitung
mit ihrem privaten Vermögen unbegrenzt haftbar gemacht werden.
Die steigende Komplexität unternehmerischer Prozesse und Entscheidungen erhöht das Risiko, Fehler zu begehen. Geschäftsleitungen und Aufsichtsgremien werden immer häufiger das Ziel von Schadenersatzklagen oder geraten ins Visier gesetzgeberischer Haftungsverschärfungen.
In der Folge werden sie für persönliches Fehlverhalten vermehrt auch vom eigenen Unternehmen in Anspruch genommen.
Das R+V Produkt, die D&O-Versicherung, sichert umfassend ab und bietet Deckungshighlights, wie beispielsweise unverfallbare und unbegrenzte Nachmeldefristen. Zudem schließt die R+V auch leitende Angestellte mit ein und schützt vor 3 verschiedenen Arten von Pflichtverletzungen:
- Auswahlverschulden: bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß eines Organs gegen die möglichen gebotenen und zumutbaren Sorgfaltsanforderungen,
- Organisationsverschulden: bei Unterlassung konkreter organisatorischer Maßnahmen zur Verhinderung von bestimmten Rechtsverstößen,
- Überwachungsverschulden: zur Sicherstellung der gewissenhaften Umsetzung verbindlicher Arbeitsanweisungen.
Die D&O-Versicherung der R+V bietet auf dem Versicherungsmarkt hervorragende Leistungen. Sie schützt sogar doppelt, indem sie gerichtliche und außergerichtliche Schadenersatzansprüche abwehrt und berechtigte Forderungen reguliert. Zudem bietet sie optional einen umfassenden Schutz bei AGG-Ansprüchen. Sogar die Absicherung des Pflicht-Selbstbehalts kann mit einem Zusatzbaustein abgedeckt werden.
Die SVG Versicherungsvermittlung und Service Südwest GmbH in Frankfurt berät und betreut speziell Transport- und Speditionsunternehmen umfassend zu bedarfsgerechten Absicherungskonzepten in allen Versicherungsfragen.
Weitere Fragen zur D&O-Versicherung beantwortet Michael Wiede, Fachkoordinator unter der 069 97963-146 oder michael.wiede@svg-kravag.de
Vor über 50 Jahren hatte Hessen übrigens in Sachen Datenschutz die Nase vorn: Bereits im Jahr 1970 formulierte der Hessische Landtag erste gesetzliche Anforderungen an die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Das Hessische Datenschutzgesetz, kurz HDSG, war damals das erste Datenschutzgesetz deutschland- und sogar weltweit. Es bildete die Basis für weitere Diskussionen rund um das Thema Datenschutz innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik.
Anlass für ein solches Gesetz war die zunehmende Automatisierung der Datenverarbeitung. Mit dem Ziel, die datenschutzrechtlichen Regeln besser kontrollieren zu können, wurde zusammen mit dem
HDSG die Institution des Hessischen Datenschutzbeauftragten geschaffen. Willi Birkelbach wurde als der weltweit erste Datenschutzbeauftragte am 8. Juni 1971 vom Hessischen Landtag auf Vorschlag der Landesregierung gewählt.