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Ab dem 14. Januar 2026 können Förderanträge für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eingereicht werden. Bei der Abwicklung unterstützt die SVG ihre Kunden.
Sie sind Unternehmer und bilden Ihre Mitarbeiter intern weiter? Dann nutzen Sie dafür die BALM-Förderung „Weiterbildung“ und machen Sie diese Schulungen sogar noch zu Geld! – Das ist die Botschaft von Christian Hoffmann. Er betreut die Kunden der SVG Hessen und dem Rheinland zu den Fördermitteln im Bereich von Aus- und Weiterbildung. Für diese Förderprogramme beginnt die Antragsfrist am 14. Januar 2026.
Im Überblick
Gemeinhin ist die Förderung „Aus- und Weiterbildung“ deutlich weniger bekannt als die für „Umweltschutz und Sicherheit“, über die sich viele Transportunternehmer etwa Reifen finanzieren lassen und die auf Seiten der SVG von Ingo Hackenberg betreut wird. Doch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert auch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Und wer diese Förderung nicht nutzt, verschenkt bares Geld, findet Christian Hoffmann.
Welche Maßnahmen werden vom BALM gefördert?
Im Bereich Ausbildung wird die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer gefördert. Jedes Ausbildungsverhältnis wird mit einer Gesamtsumme von 50.000 Euro im Rahmen der dreijährigen Ausbildung gefördert. Je nach Unternehmensgröße erhalten Unternehmen einen entsprechenden Anteil davon.
| Förderfähige Aus- und Weiterbildung | ||
| Ausbildung | Weiterbildung | |
| Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer | Praxistrainings | Theorie-schulungen |
| z.B. Schadensprävention | z.B. Sprachkurse | |
Die förderfähigen Weiterbildungsmaßnahmen umfassen ein breites Spektrum an möglichen Themen. Diese lassen sich einerseits in Praxistrainings wie Schadenpräventionstrainings, Eco-Trainings oder Fahrsicherheitstrainings unterteilen, andererseits in Theorieschulungen. In diesem Bereich werden Mitarbeiter zu Themen wie Ladungssicherung, digitalen Tachographen oder Unfallanalysegesprächen geschult. Auch für beispielsweise Sprachschulungen – ob für Fahrer, Lager- oder Büromitarbeiter – können Unternehmen Förderung beantragen.
Durchführung der Schulungen
Transport- und Logistikunternehmen können die Schulungsmaßnahmen entweder intern oder extern durchführen. Bei intern durchgeführten Schulungen müssen Unternehmen selbst über qualifizierte Dozenten beziehungsweise Trainer verfügen; externe Kurse können bei zugelassenen Bildungsanbietern gebucht werden.
Ein solcher Anbieter ist die SVG Qualität- und Transport-Beratungs-GmbH (QTB). Sie bietet nicht nur eine umfassende Auswahl an Schulungsmaßnahmen an, sondern auch Train-the-Trainer-Schulungen, in denen Mitarbeiter von Unternehmen für die Durchführung intern förderfähiger Weiterbildungsmaßnamen qualifiziert werden. Diese Train-the-Trainer-Weiterbildungen sind natürlich auch förderfähig.
Termine beachten
Aus- und Weiterbildung, extern und intern: Wem das alles zu komplex ist, den unterstützt Christian Hoffmann gerne. Der Fördermittelexperte kennt die Kriterien, Verfahren und Abläufe der Programme und übernimmt, wenn gewünscht, das komplette Antragsverfahren bis hin zum positiven Endabrechnungsbescheid.
„Die Branche ist mit Fahrermangel, Mauterhöhung und immer schwierigeren Rahmenbedingungen sehr stark belastet. Da versuchen wir zu helfen und die Unternehmen zu entlasten“, unterstreicht er. Wichtig ist auf jeden Fall, die Termine im Blick zu behalten: Am 14. Januar 2026 beginnt die Antragsfrist für die Förderprogramme „Aus- und Weiterbildung“ – voraussichtlich ab Mitte Dezember 2025 stellt das BALM die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung
Am 14. April 2026 startet dann die Antragsperiode für „Umweltschutz und Sicherheit“. In diesem Förderbereich unterstützt Ingo Hackenberg die SVG-Kunden.
Die Fördermittel-Experten der SVG
Christian Hoffmann
Kundenberater für die BALM-Förderung „Aus- und Weiterbildung“
c.hoffmann@svg-koblenz.de
Ingo Hackenberg
Senior Key Account Manager & Fördermittelberater
i.hackenberg@svg-hessen.de
Mehr über die Fördermittelberatung der SVG lesen Sie hier: https://news.svg-hessen.de/viele-unternehmen-verschenken-geld/





