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Förderungen durch die öffentliche Hand? Da kommt rasch das Stichwort De-Minimis auf den Tisch. Nahezu unbekannt sind dagegen die Möglichkeiten im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Christian Hoff mann von der SVG Qualität- und Transport-Beratungs-GmbH klärt auf.

Wenn er kommt und zu erzählen beginnt, schaut er meist in die sprichwörtlichen großen Augen: In welchem Maße das Bundesamt für Logistik und Mobilität Weiterbildungsmaßnahmen fördern kann, ist noch viel zu wenigen Unternehmern klar. „De-Minimis hat jeder Chef auf dem Schirm und nutzt es auch“, so Christian Hoffmann, Fördermittelberater bei der SVG QTB-GmbH. „Für bis zu 17 Fahrzeuge können je bis zu 2.000 Euro abgerufen werden – bei der Weiterbildungsförderung ist die Anzahl der Fahrzeuge dagegen nicht gedeckelt. Wer also zum Beispiel 50 Fahrzeuge unterhält und pro Fahrzeug 1.500 Euro Förderung erhält, ist schon bei einer Fördersumme von 75.000 Euro.“ Besonders ärgerlich sei, dass viele Firmen ja ohnehin schon ihre Fahrer schulen – nur eben aus eigener Tasche. Kein Wunder also, dass Hoffmann quasi offene Türen einrennt, sobald er einmal die Unternehmensführung informieren konnte. „Wenn sich eine Weiterbildungsmaßnahme fast kostenneutral durchführen lässt – dann wird sie in aller Regel auch durchgeführt“, so Hoffmann.

Förderbeispiel

Wenn Sie einen Mitarbeiter intern einen Tag schulen beziehungsweise weiterbilden, erhalten Sie bis zu 350 Euro!

Von den förderfähigen Maßnahmen sind einige Angebote der SVG besonders gefragt. Allen voran das Schadenspräventionstraining mit einem hohen Praxisanteil, bei dem es um die Sensibilisierung der Mitarbeiter sowie um die Reduzierung von Kleinschäden geht, wie sie wohl in jedem Fuhrpark ein leidiges Dauerthema sind. Zudem das auf die wirtschaftliche Fahrweise ausgelegte Eco-Training in Zeiten hoher Spritpreise. Dauerthema für eine Auffrischungsschulung ist der digitale Tachograf beziehungsweise die Regelung Lenk- und Ruhezeiten. Nicht zu vergessen: die Fahrsicherheitstrainings, die unter anderem auf dem SVG-eigenen Verkehrsübungsplatz in Koblenz durchgeführt werden können sowie 1:1 Tagesbegleitfahrten als BBS-Training. Dann ein spezielles Sicherheitsthema: die Ladungssicherung. Diese Lehrgänge können sowohl praktisch als auch theoretisch oder als Theorieschulung mit Praxisbezug durchgeführt werden.

Intern wie extern

Förderfähig sind ebenso firmeninterne Schulungen beziehungsweise Weiterbildungen, die der Unternehmer selbst durchführt. Auch in diesem Fall unterstützt die SVG gern, indem sie das komplette Fördermittelmanagement übernimmt. 

Zwar ist der verwaltungstechnische Aufwand bis zur Förderung recht hoch – der komplette Förderprozess kann jedoch von A wie Antragstellung bis V wie Verwendungsnachweis von der SVG übernommen werden. „Hier haben wir einfach eine hohe Fachkompetenz und jahrelange Erfahrung.“

Ein großer Vorteil des Förderprogramms „Weiterbildung“ sind die überschaubaren Bearbeitungszeiten seitens des BALM – in der Regel sind die Anträge innerhalb von zwei bis drei Wochen genehmigt.

ZUR PERSON

Christian Hoffmann,
SVG Qualität- und Transport-Beratungs-GmbH
c.hoffmann@svg-koblenz.de
+49 176 20430165

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