Credit: Polizeipräsidium Westhessen
Leider geht es nicht ohne Polizeikontrollen auf hessischen Straßen. Oft ist damit ein hoher Kräfteeinsatz der hessischen Polizei verbunden. Im Fokus dieser Kontrollen: die Verkehrssicherheit der Lkw, aber auch Auffälligkeiten im Fahrverhalten der Fahrzeugführer. Der HVS hat Christian Wiepen, Polizeihauptkommissar des Polizeipräsidiums Hessen, zu dem Thema befragt.
Ob verdeckt oder angekündigt – wie sind Sie für Polizeikontrollen ausgerüstet?
Wir führen Kontrollen des Schwerlastverkehrs ganzjährig und überwiegend offen erkennbar mit uniformierten Kräften durch,
Kontrollen mit zivilen Fahrzeugen gibt es aber auch. Bei einer spezifischen Verkehrsüberwachung kommen teilweise speziell ausgerüstete Fahrzeuge zum Einsatz. Es sind Fahrzeuge, die es uns ermöglichen, beispielsweise Abstandsverstöße zu dokumentieren. Das läuft dann so ab, dass Beamte neben einem auffälligen Fahrzeug herfahren und Beweise mit der Kamera sichern. Teilweise läuft das auch automatisiert mit Kamerasystemen auf Brücken ab.
Was sind ausschlaggebende Auffälligkeiten für eine Verkehrskontrolle?
Bevor Fahrzeuge des Güterverkehrs einer verdachtsunabhängigen oder einer anlassbezogenen Verkehrskontrolle unterzogen werden, werden in der Regel der Zustand des Fahrzeugs und das Verhalten der Fahrzeugführer über einen gewissen Zeitraum im fließenden Verkehr beobachtet. Wir achten unter anderem darauf, ob der Fahrer abgelenkt wirkt, weil er beispielsweise sein Mobiltelefon während der Fahrt benutzt.
Und was passiert, wenn ein Lkw angehalten wird?
Hier werden zunächst die amtlichen Kennzeichen, Prüfplaketten (HU und Sicherheitsprüfung), aber auch die Maße des Fahrzeugs überprüft. Wir achten zusätzlich auf sichtbare Schäden, beispielsweise an den Reifen, der Bremsanlage, dem Fahrzeugrahmen oder der Windschutzscheibe. Ganz wichtig ist auch die Kontrolle der Dokumente. Dies betrifft zum einen die personengebundenen Dokumente der Fahrzeugführer, wie Fahrerlaubnis und der Nachweis über Lenk- und Ruhezeiten, und zum anderen die fahrzeuggebundenen Dokumente.
Das können unter anderem Zulassungsbescheinigungen, Lade- und Beförderungspapiere oder besondere Nachweise für Gefahrguttransporte sein, die wir überprüfen.
Bei der Kontrolle der Ladung, worauf legen Sie hierbei ein besonderes Augenmerk?
Ganz klar: Ist die Ladung korrekt und ausreichend gesichert? In welcher Art und Weise ist das Fahrzeug beladen? Ist das Fahrzeug überhaupt für den Transport der Ladung geeignet?
Das sind wichtige Punkte bei Kontrollen im Schwerlastverkehr. Wir prüfen darüber hinaus selbstverständlich sämtliche ladungsbezogenen Dokumente und die Ladungssicherungsmittel, wie beispielsweise Spanngurte, Anti-Rutsch-Matten.
Welche Konsequenzen drohen, wenn die Richtlinien nicht eingehalten wurden?
Wird bei einer solchen Kontrolle zum Beispiel eine mangelhafte Ladungssicherung festgestellt, dann kommt es zu Verwarnungen und – je nach Schwere des Vergehens – drohen auch Bußgelder.
Und wenn ein Mangel nicht unmittelbar behoben werden kann, ist eine weitere Option, dass die Weiterfahrt polizeilich untersagt
wird. In einem solchen Fall muss der Fahrzeugführer bzw. das Unternehmen, für das er fährt, alles Nötige veranlassen, bevor eine
Weiterfahrt gestattet wird. Das kann bedeuten: Es muss umgeladen werden oder es kommt sogar eine Teilentladung in Betracht. Bei einer Teilentladung muss ein geeignetes weiteres Fahrzeug vor Ort sein, das die Ladung aufnehmen kann. Insgesamt jede Menge Organisation für die Betroffenen.
Welche Rolle spielen bei einer Polizeikontrolle die Kleidung oder auch das Schuhwerk des Fahrers?
Die Kleidung spielt eher keine Rolle. Auf das Schuhwerk werfen wir schon einen Blick: Schlappen oder Flip-Flops sind eindeutig nicht geeignet und gehören nicht zum Schuhwerk, das nach den Unfallverhütungsvorschriften getragen werden sollte. Da beraten wir als Polizei in einer Kontrolle auch gerne.
Nur Übermüdung oder doch Alkohol- oder Drogeneinfluss?
Optische Auffälligkeiten und Besonderheiten im Fahrverhalten lassen sich relativ schnell erkennen, wenn man ein Fahrzeug im fließenden Verkehr beobachtet. Wenn uns etwas auffällt, wird der Fahrer kontrolliert und gegebenenfalls wird bei einem Verdacht auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch ein entsprechender Test gemacht.
Dabei unterliegen Lkw-Fahrer grundsätzlich denselben Vorschriften wie andere Verkehrsteilnehmer auch.
Das heißt: Untersagung der Weiterfahrt, Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zur Freiheitsstrafe – je nach Vergehen. Strengere Vorschriften gelten nach dem Gefahrgutrecht jedoch für all diejenigen, die kennzeichnungspflichtige Güter transportieren. Ab und zu führen wir auch sogenannte präventive Alkoholkontrollen auf Rastplätzen durch, zum Beispiel kurz vor Ende des sonntäglichen Fahrverbots für Lkw. Werden dabei Fahrer ermittelt, die vor Antritt ihrer Fahrt unter Alkoholeinfluss stehen, dann wird die Fahrt, je nach Testergebnis, verhindert.
Was können die Lkw-Fahrer und Unternehmer tun, um eine Kontrolle ordnungsgemäß zu bestehen?
Grundsätzlich ist jeder Fahrzeugführer für sein Verhalten in einer Kontrollsituation persönlich verantwortlich. Eine Haftung des Beschäftigungsunternehmens ergibt sich nicht automatisch.
Die beste Vorbereitung auf eine Polizeikontrolle ist der Fahrtantritt mit einem Fahrzeug, das in einem technisch einwandfreien und vorschriftskonformen Zustand ist. Darüber hinaus sollte jeder Fahrer wissen, welche personen-, fahrzeug- und ladungsbezogenen Dokumente er mit sich zu führen hat.
Kennt jeder die Vorschriften und weiß, wie er sich zu verhalten hat, dann muss man eine Polizeikontrolle nicht fürchten. Die Polizei freut sich über jede Kontrolle, bei der es nichts zu beanstanden gibt.