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Es gibt Unternehmen, die ihre angestellten Fahrer auf die verpflichtenden Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes aufmerksam machen. Manch ein Unternehmen beteiligt sich sogar an den Kosten, das ist aber nicht die Regel.
Im Normalfall muss sich der Fahrer selbst darum kümmern, die entsprechenden Qualifizierungen in den angegebenen Zeiträumen zu absolvieren. Sämtliche dafür anfallende Kosten muss der Fahrer ebenfalls selbst tragen. Meist finden die Weiterbildungen in der arbeitsfreien Zeit statt, allerdings nicht an Sonn- oder Feiertagen. Je nach Kulanz des Arbeitgebers können die Fahrer für die verpflichtenden Weiterbildungsmaßnahmen Freizeit erhalten. Dafür existiert aber keine gesetzliche Vorgabe. Es gibt
auch Unternehmen, die ihren Fahrern in dieser Zeit Urlaub abziehen.
Wennekamp unterstützt seine Fahrer
Es gibt jedoch viele Unternehmen, die freiwillig die Weiterbildungskosten und auch die Organisation der Termine für ihre Fahrer übernehmen. So auch die Spedition Wennekamp mit Sitz im hessischen Steinbach. Das Unternehmen mit rund 70 Mitarbeitern und 50 Fahrern arbeitet bereits in der dritten Generation. Seit 2001 haben die Geschwister Simone und Christoph Wennekamp die Geschäftsführung übernommen und die Lebensmittel und temperaturgeführte Logistik konsequent weiter ausgebaut.
Der HVS hat nachgefragt, wie das Unternehmen mit den vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen für seine Fahrer umgeht:
Organisieren Sie die gesetzlich vorgegebenen Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Fahrer?
Wir bieten jährlich zwei bis drei BKrFQG-Schulungen inhouse an, die Referenten der SVG unterrichten dann unsere Fahrer über die aktuellen Themen in den jeweiligen Kenntnisbereichen.
An welchen Tagen finden die Weiterbildungen in der Regel statt?
Meistens fallen die Weiterbildungsmaßnahmen auf einen Samstag.
Nicht immer können alle unsere Fahrer teilnehmen, da wir häufig auch an Samstagen oder Sonntagen arbeiten. Aus diesem Grund dokumentieren wir, welche Fahrer in welchen Kenntnisbereichen unterrichtet wurden, damit wir unsere Fahrer gezielt auf die fehlenden Weiterbildungen hinweisen können.
Und was passiert, wenn ein Fahrer nicht an den Inhouse-Schulungen teilnehmen konnte?
Wenn einzelne Kenntnisbereiche fehlen, muss der Fahrer zu einer externen Veranstaltung angemeldet werden, das kostet zwar leider mehr, ist aber nicht zu vermeiden. Das kommt auch immer wieder bei Fahrern vor, die nicht in der Nähe unseres Firmenstandorts wohnen.
Sie haben gerade die Kosten angesprochen?
Wir übernehmen sämtliche Kosten, sowohl die Schulungs- als auch die Führerscheinkosten, für unsere Fahrer. Daher ist uns auch daran gelegen, dass wir einen Gegenwert in Form einer ordentlichen Weiterbildung erhalten.
Förderungsmöglichkeiten für die Unternehmen
Wenn Unternehmen, so wie beispielsweise die Spedition Wennekamp im hessischen Steinbach in der Nähe von Frankfurt, die Kosten für die vorgesehenen Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Fahrer übernehmen, können sie dann Fördergelder vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) erhalten?
Gesetzlich vorgegebene Weiterbildungen im Rahmen des BKrFQG können gefördert werden, allerdings nur in bestimmten Kenntnisbereichen. Dazu zählen nur praktische Übungen, wie beispielsweise Übungen im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator auf einem besonderen Gelände oder praktische Fahrertrainings im öffentlichen Verkehrsraum zum wirtschaftlichen, beziehungsweise zum energiesparenden Fahren. Diese EU-BKF-Weiterbildungsmodule werden mit 50 Prozent der Kosten als förderfähig anerkannt. Theoriemodule EU-BKF sind hingegen nicht förderfähig!
Weitere Fördermöglichkeiten gibt es für Unternehmen über das Qualifizierungschancengesetz – über die Arbeitsagentur.
Die sogenannte Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! unterstützt Unternehmen mit verschiedenen Leistungen und
Fördermöglichkeiten – sofern das Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Sollten mehrere Mitarbeiter:innen
weitergebildet werden, dann besteht auch die Möglichkeit, einen Sammelantrag zu stellen.
Mehr Infos unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung