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Die gesetzliche Vorgabe für eine regelmäßige Qualifikation für Berufskraftfahrer existiert seit dem 10. September 2008 für alle Busfahrer und ist ebenfalls verpflichtend seit dem 10. September 2009 für alle Berufskraftfahrer, die im Besitz der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E oder DE sind. Wer darüber hinaus seine Fahrerlaubnis mit Fzg > 3,5 t zGM für gewerbliche Zwecke nutzt, beispielsweise Handwerksbetriebe, Garten- und Landschaftsbauer, Möbel- oder Getränkefahrer, fällt ebenfalls unter diese Weiterbildungspflicht.

Die Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz umfassen 35 Zeitstunden, das heißt: 5-mal 7 Stunden jeweils im Präsenzunterricht. Nach § 5 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) besteht die Verpflichtung, die Weiterbildungen in allen drei Kenntnisbereichen im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen und nachzuweisen.
Wichtig ist, dass die Weiterbildungen vor Ablauf der fünf Jahre absolviert wurden. Die nächste Deadline, zu der alle Kraftfahrer
ihren Weiterbildungsnachweis in allen Kenntnisbereichen vorlegen müssen, ist der 10. September 2024.

SVG-Weiterbildungen in der Übersicht

Theorie- und Praxisaufteilung

Voraussetzungen für Bus- und Berufskraftfahrer:innen: Besitz der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, oder DE. Weiterbildungen nach BKrFQG umfassen 35 Stunden, in denen die Kenntnisbereiche 1, 2 und 3 einmal absolviert werden.

5 Fragen & 5 Antworten

  1. 1. Ich fahre momentan nicht gewerblich, benötige ich trotzdem die Berufskraftfahrer-Weiterbildung?

    Nein, solange Sie privat mit Ihrem Lkw / Bus fahren, benötigen Sie keine Berufskraftfahrer-Weiterbildung.

  2. 2. Wann benötige ich die beschleunigte Grundqualifikation und wann reicht die Berufskraftfahrer-Weiterbildung aus?

    Wenn Sie Besitzstand haben, d. h. den Busführerschein vor dem Stichtag 10.09.2008 und den Lkw Führerschein vor dem Stichtag 10.09.2009 erworben haben, benötigen Sie nur die Weiterbildung.
    Wenn Sie den Bus- oder Lkw-Führerschein erst nach dem genannten Stichtag erworben haben oder noch erwerben wollen, benötigen Sie die beschleunigte Grundqualifikation.

  3. 3. Wie lange dauert die beschleunigte Grundqualifikation und die Berufskraftfahrer-Weiterbildung?

    Beschleunigte Grundqualifikation = 20 Tage, 140 Stunden à 60 Minuten (beinhalten
    130 Stunden Theorie + 10 Fahrstunden) + IHK-Prüfung à 90 Minuten
    Berufskraftfahrer Weiterbildung = 35 Stunden à 7 Zeitstunden, aufgeteilt auf 5 Tage

  4. 4. Gibt es Vorgaben, wie die Weiterbildungen absolviert werden sollen?

    Generell gibt es keine Vorgaben, Sie können die 5 Weiterbildungen alle in einem Jahr machen, jedes Jahr 1 Weiterbildung oder mehrere pro Jahr. Ebenso können Sie die Weiterbildung innerhalb einer Woche absolvieren oder an 5 einzelnen Tagen.

  5. 5. Kann ich die Weiterbildung auch als Onlinekurs besuchen?

    Teilweise können bei der SVG-Akademie Kurse online absolviert werden: https://www.svg.de/bkrfqg-weiterbildungen-seminare

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