Credit: Fernfahrer-Stammtisch
Der Fernfahrer-Stammtisch in Kirchheim geht mittlerweile ins Jahr. Die Themen rund um die Verkehrssicherheit im Lkw wecken nach wie vor großes Interesse, und der Zuspruch an Fahrern und Besuchern der Veranstaltungsabende hat an Fahrt zugelegt.
So gab es auch im November eine gute Resonanz, als die Aufarbeitung, Auffrischung und Aktualisierung der Kenntnisse zu den Sozialvorschriften, Lenk- und Ruhezeiten sowie Arbeitszeiten des Fahrpersonals im Mittelpunkt standen.
Mit Heinz-Werner Schade und Michael Thutewohl stehen zwei Referenten zur Verfügung, die als exponierte Ansprechpartner dienen und deren tägliches Arbeitsfeld dieses Thema umfasst. Schade, technischer Aufsichtsbeamter beim RP in Kassel, ist als Sachbearbeiter im Arbeitsschutz aktiv und hält engen Kontakt zu den Unternehmen. Sowohl bei regelmäßigen Kontrollen in den Betrieben als auch in Zusammenarbeit mit der Polizei bei Verkehrskontrollen im täglichen Dienst versieht er seine Aufsichtstätigkeit und bringt sein fundiertes Fachwissen ein.

Thutewohl leitet die Zentrale Bußgeldstelle für Sozialvorschriften in Hessen, mit Sitz in Hadamar. Er verfügt über langjährige Erfahrungen im Umgang mit Verstößen aller Art. In seiner Behörde laufen sämtliche Bußgeldverfahren zusammen, die durch bzw. von hessischen Unternehmen begangen werden. Vielfältige Sachverhalte werden dort bewertet und geahndet.
Richtig lenken und ruhen
Beide Referenten nahmen wechselweise zu aktuellen Fragen rund um die Sozialvorschriften Stellung. Damit erhielten die Teilnehmer interessante und wichtige Informationen aus erster Hand. Schade erläuterte eingangs die klassischen Wochenlenk- und Ruhezeiten. Die maximale wöchentliche Lenkzeit beträgt 56 Stunden, in zwei Wochen insgesamt 90 Stunden. Gegliedert in sechs Wochentage, bedeutet das im klassischen Fall: an vier Arbeitstagen jeweils neun Stunden Lenkzeit – und an zwei Arbeitstagen jeweils zehn Stunden Lenkzeit (Anmerkung: Bei Überschreiten der Neunstunden-Lenkzeit ist in jedem Fall ein Zehnstunden-Kontingent aufgebraucht.).
Die tägliche Ruhezeit erfordert elf Stunden; dreimal wöchentlich sind neun Stunden möglich. Der Referent machte deutlich,
dass der 24-Stundenrahmen in der Berechnung der Lenk- und Ruhezeiten nicht mit dem Kalendertag gleichzusetzen ist!
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zGM müssen mit einem Kontrollgerät ausgerüstet sein. Im gewerblichen Anhängerbetrieb gilt das bereits für Fahrzeuge ab 2,8 bis 3,5 Tonnen zGM.
Neu: Check bei Vorbeifahrt
Bei der Handhabung des Kontrollgerätes kommt es immer wieder zu Ungereimtheiten in der Darstellung der Lenk- bzw. Arbeitszeit. Die Leiter bzw. Fuhrpark-Verantwortlichen der Unternehmen haben sicherzustellen, dass das Fahrpersonal ausreichend geschult ist und jeder Fahrer in der Lage ist, die Geräte ordnungsgemäß zu bedienen, so Schade. Die Schulungen
seien zu dokumentieren. Zur Kontrollpraxis: Die Kontrollbehörden, also Polizei und BAG, setzen ab diesem Sommer neue Verkehrsüberwachungstechnik ein. Die Beamten werden dann in der Lage sein, während der Vorbeifahrt (aus dem fließenden Verkehr heraus) die Daten eines anvisierten Lkw auszulesen und Verstöße sofort zu erkennen.
Verkehrsleiter erste Partner
Michael Thutewohl ergänzte: Das Fahren ohne Fahrerkarte wird pro 24 Stunden mit 200 Euro Bußgeld für den Unternehmer geahndet. Das Fahren ohne Fahrerkarte bis 30 Minuten kostet den Fahrer bereits 90 Euro. Die Bußgeldstelle in Hadamar melde
halbjährig eine Übersicht von Verstößen durch Unternehmen an die jeweilige Konzessionsbehörde, so Thutewohl.
Angelehnt an seine täglichen Erfahrungen, wies er darauf hin, dass die Verfolgungsverjährung zur Ahndung von Verstößen gegen Sozialvorschriften zwei Jahre beträgt; bei allgemeinen Verkehrsvorschriften gemäß StVO bzw. StVZO sind es in der Regel nur drei Monate. Laut Thutewohl sind die Verkehrsleiter des jeweils betroffenen Unternehmens in der Regel die ersten Ansprechpartner der Bußgeldstelle bei der Anhörung. Bei einem Fahrzeugwechsel (bzw. bei Neufahrzeugen) seien die Geräte neu zu kalibrieren und zu aktualisieren (Kennzeichenwechsel).